SARS: Maßnahmen zum Infektionsschutz greifen

Die in Deutschland ergriffenen Maßnahmen gegen das Schwere Akute Respiratorische Syndrom (SARS) sind wirksam. Alle sieben wahrscheinlichen SARS-Fälle, die dem Robert Koch-Institut bislang gemeldet wurden (in zwei Fällen wurden Coronaviren nachgewiesen), sind aus SARS-Regionen importiert. Innerhalb Deutschlands hat es bislang keine Ansteckung gegeben. "Das zeigt, dass die schnelle Reaktion des Robert Koch-Instituts und die gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Bundesländer sowie den Gesundhe itsämtern vor Ort auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes in Deutschland eine größere Ausbreitung des internationalen SARS-Ausbruchs bisher verhindert hat", sagt Reinhard Kurth, Präsident des Robert Koch-Instituts. Auch die Zusammenarbeit des Instituts mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) war hervorragend. "Entscheidend ist, dass Passagiere und Flugpersonal sensibilisiert sind, auf entsprechende Symptome zu achten. In den SARS-Regionen selbst sollten Erkrankte oder Krankheitsverdächtige gar nicht erst ins Flugzeug steigen", betont Reinhard Kurth.

Das zum 1.1.2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat eine umfassende Modernisierung des deutschen Seuchenrechts und die Beschleunigung der Melde- und Kommunikationswege mit den Gesundheitsbehörden ermöglicht; außerdem wurde die Stellung des Robert Koch-Instituts als zentrale Einrichtung des Öffentlichen Gesundheitswesens gestärkt. Gemäß IfSG (§ 4) "berät das Robert Koch-Institut die zuständigen Stellen bei Maßnahmen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von schw erwiegenden übertragbaren Krankheiten und die obersten Landesgesundheitsbehörden bei Länder übergreifenden Maßnahmen". Die notwendigen Schutzmaßnahmen trifft die zuständige Behörde (§ 28-30 IfSG).

Der erste wahrscheinliche SARS-Fall in Deutschland - und Europa - betraf einen Arzt aus Singapur, der am 15. März 2003 in Frankfurt am Main gelandet war. Die Maßnahmen des Gesundheitsamtes Frankfurt a.M. wurden in enger Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut und dem Land Hessen entwickelt (siehe Pressemitteilung vom 17. März 2003). Noch am gleichen Tag hatte das Robert Koch-Institut den zuständigen Behörden der Bundesländer Empfehlungen und weitere Materialien zur Verfügung gestellt, die ein frühzeitiges Erkennen entsprechender Verdachtsfälle ermöglichten und eine eventuelle Weiterverbreitung der Erkrankung verhindern sollten. Auf der Grundlage eines intensiven Informationsaustauschs mit der WHO, dem BMGS sowie den einzelnen Bundesländern werden die Informationen seither laufend aktualisiert.

Die Empfehlungen und Angebote des Robert Koch-Instituts im Einzelnen:

* Etablierung von SARS-Nachweissystemen am Robert Koch-Institut * Etablierung von Nukleinsäure-Nachweissystemen für den SARS-Erreger (die SARS-Diagnostik [PCR] ist derzeit außerdem an folgenden Einrichtungen möglich: Bernhard-Nocht-Institut in Hamburg, Philipps-Universität Marburg und Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main), * Entwicklung eines Verfahrens zum Nachweis von Antikörpern gegen das SARS-Virus (Immunfluoreszenz), * Herstellung eines Standards, ausgehend von einem Coronavirusisolat aus einem Patienten mit SARS. Diese Präparation kann von Diagnostiklaboratorien, die einen Test für den Nachweis für diese Coronaviren mittels PCR oder Elektronenmikroskopie aufbauen und durchführen wollen, vom Robert Koch-Institut angefordert werden. *

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